RECHTSANWÄLTE
GEYS-LEHMANN & HELLMUTH
RECHTSGEBIET ARBEITSRECHT
Die Kanzlei GEYS-LEHMANN & HELLMUTH vertritt Mandanten und Mandantinnen bei allen Themen des Arbeitsrechts in Leipzig. Ob Kündigungsschutzklage oder andere Rechtsfragen, unsere Kanzlei in Leipzig berät und vertritt Sie mit Fachkompetenz und lngjähriger Erfahrung.
Unser oberstes Ziel ist die Zufriedenheit unserer Mandanten und Mandantinnen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die beste Lösung für Ihr Rechtsproblem.
In der heutigen Zeit kann es sehr schnell dazu kommen, dass es nötig wird, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Gerade bei diesem Rechtsgebiet kommt es auf die Wahrung von Fristen und tatsächlich auch auf den Ort an. Ebenfalls wird in der Regel versucht, eine gütliche Einigung zu finden. Daher ist es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine kluge Entscheidung, sich einem versierten und erfahrenem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht anzuvertrauen. Wenn Sie aus Leipzig oder dem Leipziger Umland kommen, sollten Sie auch einen Leipziger Rechtsanwalt mit dem Mandat beauftragen.
Denn wichtig bei der Auswahl eines Rechtsbeistandes ist, dass der Anwalt eine Zulassung für den entsprechenden Amtsgerichtsbezirk vorweisen kann, damit nicht noch ein weiterer Prozessanwalt hinzugezogen werden muss.
TELEFON
0341 – 59 33 930
WAS IST EINE KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE?
DIE KOSTENFRAGE
Die häufigste Form von Arbeitsrechtsstreiten sind Kündigungsschutzklagen. Hier gibt es einiges zu beachten. Kündigungsschutz gilt grundsätzlich erst, wenn der Arbeitnehmer über sechs Monate durchgängig beim Arbeitgeber beschäftigt war. Selbst wenn die Probezeit kürzer war, greift der Kündigungsschutz erst dann. Ein weiterer Punkt, um sich auf Kündigungsschutz berufen zu können, ist, dass der Betrieb über mindestens zehn sozialversicherungspflichtige Angestellte in Vollzeit verfügen muss. Auszubildende oder Minijobber zählen hierzu nicht. Auch die Fristenwahrung ist in diesem Rechtsgebiet ein wenig anders geregelt. Möchte der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung Einspruch einlegen, hat dies in einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung zu erfolgen.
Zu diesen ganzen Punkten berät der Anwalt für Arbeitsrecht. Damit muss sich der Arbeitnehmer, der unter Umständen unter Existenzängsten und Zweifeln leidet, nicht allein befassen. Ein vertrauensvoller Anwalt wird zur Seite stehen und gemeinsam eine Strategie entwickeln. Da es beinahe grundsätzlich immer erst ein Güteverfahren gibt, kann sich der Arbeitnehmer ganz in Ruhe darüber klar werden, was er erreichen möchte. Möchte er unbedingt zurück an seinen Arbeitsplatz oder vielleicht doch lieber eine Abfindung? Der Fachanwalt wird bei allen Fragen zur Seite stehen.
Selbstverständlich gibt es noch weitaus mehr arbeitsrechtliche Gründe, weshalb ein Anwalt eingeschaltet werden sollte.
DIE KOSTENFRAGE
Im Arbeitsrecht ist die Kostenaufteilung ein wenig anders geregelt. Jede Partei hat ihre entstandenen Kosten selbst zu tragen. Im Falle einer verlorenen Klage hat der Kläger daher auch nicht die Kosten der anderen Partei zu übernehmen. Die Anwalts- und Gerichtskosten errechnen sich über die Höhe des Verdienstes und sind vollumfänglich beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich als Werbungskosten absetzbar. Das Risiko eines hohen Selbstbehalts ist somit nicht gegeben.
FRAGEN & TERMINE
Möchten Sie einen Termin für eine Rechtsberatung oder haben Sie Fragen an uns? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Fragen oder Terminwünsche werden wir schnellstmöglich beantworten. Sie können uns gerne auch telefonisch unter 0341 - 59 33 930 kontaktieren.
TELEFON
0341 - 59 33 930
Anschrift
Rechtsanwälte Geys-Lehmann & Hellmuth
Lumumbastr. 9
04105 Leipzig
Bürozeiten
RECHTSANWÄLTE
GEYS-LEHMANN & HELLMUTH
TELEFON
0341 – 59 33 930
E-Mail: rahellmuth@glhp.de