Geys-Lehmann & Helmuth Rechtsanwälte Leipzig

ERBRECHT LEIPZIG

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig? Willkommen bei Geys-Lehmann & Hellmuth Rechtsanwälte. Unser engagiertes Team steht Ihnen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Ob Testamentserstellung, Erbauseinandersetzungen, Schenkungen oder Nachlassverwaltung – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte juristische Lösungen, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. In Leipzig oder bundesweit! Vertrauen Sie unseren Rechtsanwälten in Leipzig.

RECHTSANWALT FÜR ERBRECHT IN LEIPZIG

Wir sind darauf spezialisiert, komplexe juristische Herausforderungen im Erbrecht zu bewältigen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren. Unser Ziel ist es, den Weg durch erbrechtliche Angelegenheiten so reibungslos wie möglich zu gestalten, und dabei sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Interessen respektiert werden. Unsere Kanzlei in Leipzig unterstützt Sie bei allen erbrechtlichen Belangen und bietet profunde rechtliche Beratung und individuelle Lösungen für unsere Mandanten. Die Kanzlei GEYS-LEHMANN & HELLMUTH hat sich in fast 40 Jahren juristischer Tätigkeit zu einem der führenden Erbrechtsexperten entwickelt. Bei uns finden Sie einen fachkompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig.

IM SINNE UNSERER MANDANTEN

Wir verstehen, dass Erbrechtsangelegenheiten oft mit emotionalen Belastungen einhergehen. Daher legen wir besonderen Wert auf eine einfühlsame und individuelle Betreuung unserer Mandanten. Wir hören Ihnen aufmerksam zu, um Ihre Bedenken und Ziele zu verstehen, und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um die bestmögliche Lösung zu erarbeiten.

KONTAKTIEREN SIE UNS – RECHTSANWALT FÜR ERBRECHT IN LEIPZIG

Vertrauen Sie den Rechtsanwälten für Erbrecht bei Geys-Lehmann & Hellmuth in Leipzig, um Ihre rechtlichen Angelegenheiten sicher zu regeln. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei Ihren Erbrechtsfragen helfen können. Wir sind stolz darauf, Ihr Vertrauen gewinnen zu dürfen und freuen uns darauf, Ihnen professionelle Unterstützung in allen erbrechtlichen Belangen bieten zu können.

Unsere Vorsorge Leistungen:

  • Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Einzeltestamente
  • Ehegattentestamente
  • Unternehmer­testamente
  • Auflagen
  • spezielle Vorsorge-Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Vermächtnisse
  • Teilungsanordnungen
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Vorsorgende Verträge zur Vermeidung von Konflikten
  • Mediation bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen

Erbrechtliche Beratung:

  • Beratung und Vertretung bei Konflikten  einer Erbengemeinschaft
  • Durchsetzung von Pflichtteil-Erbansprüchen
  • Testamentsanfechtungen
  • Erbscheinverfahren,
  • Erbenfeststellung
  • Testamentsvollstreckung
  • Allgemeines Erbrecht
  • Nachlassverwaltung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen
  • Unternehmensnachfolge

Direkter Kontakt zu unseren Rechtsanwälten

Das kompetente Team der Kanzlei Geys-Lehmann & Hellmuth steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wünschen Sie weitere Informationen oder benötigen anwaltliche Beratung? Klicken Sie einfach auf die folgende Schaltfläche:

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FRAGEN & TERMINE

Möchten Sie einen Termin für eine Rechtsberatung oder haben Sie Fragen an uns? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Fragen oder Terminwünsche werden wir schnellstmöglich beantworten. Sie können uns gerne auch telefonisch unter 0341 - 59 33 930 kontaktieren.

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oder nach Vereinbarung

WER WIRD GESETZLICHER ERBE

Im Erbrecht gilt: Immer dann, wenn der Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen hat, tritt die im Gesetz, das ist das Bürgerlichen Gesetzbuch oder kurz BGB, vorgesehene – gesetzliche – Erbfolge ein. Dieses bestimmt die möglichen verschiedenen Erbfolgen. In erster Linie erben die Kinder und Ehepartner. Falls keine Nachkommen vorhanden vorhanden sind, treten an je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen als Erben ein. Bei einer Lebenspartnerschaft, die nicht in eine Ehe umgewandelt wurde, steht dem überlebenden Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ein dem Ehegatten entsprechendes Erbrecht zu.

 

WOZU EIN TESTAMENT?

Ein Testament ist erbrechtlich dann erforderlich, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihrem Willen entspricht. Wenn größere Vermögenswerte vererbt werden, die Unternehmensnachfolge geregelt werden muss oder eine aufwendige und unwirtschaftliche Aufteilung des Nachlassvermögens unter vielen gesetzlicher Erben erfolgen müsste, kann ein Testament ein wichtiges Instrument sein, Auseinandersetzungen zwischen den Erben zu vermeiden und Klarheit zu schaffen.

Wir als Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht in Leipzig beraten Sie und beantworten eventuelle Fragen fachkompetent. 

ERBSCHAFT und STEUERN 

In erster Linie ist nach dem Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Erblasser zu sehen. Im deutschen Erbrecht  steht zum Beispiel jedem Erben ein persönlicher Freibetrag zu – z. B. € 500.000 für den Ehegatten und € 400.000 für ein Kind.

Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer zu entrichten ist, richtet sich somit nach dem Wert des Nachlasses und der Zahl der Erben.

Diese und weitere Fragen zum Erbrecht beantwortet unsere Kanzlei für Erbrecht in einem persönlichen Beratungsgespäch mit Ihnen.

Zusäzlich finden Sie weitere Informationen zum Erbrecht auf der Seite des BMJ.